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   BFH, 12.12.1956 - VI 16/55 U   

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https://dejure.org/1956,2553
BFH, 12.12.1956 - VI 16/55 U (https://dejure.org/1956,2553)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1956 - VI 16/55 U (https://dejure.org/1956,2553)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1956 - VI 16/55 U (https://dejure.org/1956,2553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Freibetrags für Sonderausgaben bei zwei berufstätigen Eheleuten - Voraussetzungen der Zusammenveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 64, 200
  • DB 1957, 155
  • BStBl III 1957, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.02.1958 - VI 132/56 U

    Nachweispflicht des Lohnsteuerfreibetrag wegen erhöhter Sonderausgaben bei

    Auch nach der Neuregelung der Besteuerung von Eheleuten durch das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl 1957 I S. 848) kommt bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Lohnsteuerfreibetrag wegen erhöhter Sonderausgaben nur in Betracht, wenn ihre nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Sonderausgaben höher sind als die Summe ihrer Sonderausgaben-Pauschbeträge von 1 248 DM (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 16/55 U vom 12. Dezember 1956, Slg. Bd. 64 S. 200, BStBl 1957 III S. 77).

    Zusammenfassung: Auch nach der Neuregelung der Besteuerung von Eheleuten durch das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl 1957 J S. 848) kommt bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Lohnsteuerfreibetrag wegen erhöhter Sonderausgaben nur in Betracht, wenn ihre nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Sonderausgaben höher sind als die Summe ihrer Sonderausgaben-Pauschbeträge von 1248 DM (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 16/55 U vom 12. Dezember 1956, Slg. Bd. 64 S. 200, BStBl 1957 III S. 77).

    Im Urteil VI 16/55 U vom 12. Dezember 1956 (Slg. Bd. 64 S. 200, Bundessteuerblatt - BStBl - 1967 III S. 77) wurde entschieden, daß bei Eheleuten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Freibetrag wegen erhöhter Sonderausgaben auf den Lohnsteuerkarten nur in Betracht kommt, wenn die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Sonderausgaben beider Eheleute höher sind als die Summe ihrer Pauschbeträge von je 624 DM, die durch die Lohnsteuertabelle bereits mit insgesamt 1 248 DM berücksichtigt sind.

    Diese Regelung stimmt überein mit dem Ergebnis, zu dem das Urteil VI 16/55 U für die Lohnsteuer gelangt ist.

  • BFH, 26.07.1957 - VI 2/55 U

    Einheitliches Ausüben des Wahlrechts nach § 8 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

    Bei der Berechnung des Freibetrages sind die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 16/55 U vom 12. Dezember 1956 (BStBl 1957 III S. 77) zu beachten.
  • BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U

    Einkommensteuerliche Behandlung von Ehegatten - Besonderer Freibetrag im

    Es soll damit eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Arbeitnehmer-Ehegatten gegenüber anderen Ehegatten, die nicht beide Arbeitnehmer sind, vermieden werden (vgl. Urteil VI 16/55 U vom 12. Dezember 1956, Slg. Bd. 64 S. 200, BStBl 1957 III S. 77).
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